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Abschirmungen für Mobilfunkstandorte


Sichere Einhaltung der weltweit strengsten NIS-Grenzwerte


Ortsfeste Sendantennen müssen die strengen Grenzwerte der Schweizerischen Verordnung zum Schutz vor Nichtionisierenden Strahlen (NISV) einhalten. Für Wohnungen und andere „Orte empfindlicher Nutzungen“ gelten Anlagegrenzwerte im Bereich von 5 Volt pro Meter (einem Zehntel der EU-Limiten). Immissionen unterhalb der Anlagegrenzwerte sind nach dem Stand des Wissens objektiv unschädlich.

Zu starke Abschirmung gegen Mobilfunksignale ist kontraproduktiv: Beim Mobiltelefonieren wird die Belastung dadurch markant erhöht, da das Handy die Abschirmwirkung wahrnimmt und entsprechen stärker sendet. Unsere massgeschneiderten Abschirmungen dämpfen die Funksignale gerade stark genug, um den Schutz auch empfindlicher Hausbewohner zu gewährleisten ohne den Mobilfunkverkehr zu beeinträchtigen.
Abschirmung gegen Mobilfunk-Strahlung

In Massarbeit verlegte Abschirmfolie im
Dachstock eines Wohnhauses.

Dank eigener Messtechnik verfügen wir über eine Datenbank an Material-Abschirmwerten. Wir können die Materialien optimal auswählen und Dämpfungswerte schriftlich garantieren.

Unsere praxiserprobten Baufachleute bieten Gewähr für bauphysikalisch und ästhetisch einwandfreie und wertbeständige Ausführung.

Produkteblatt: Abschirmungen [pdf]



Dämpfungskurve einer von uns verwendeten Abschirmfolie

Dämpfungskurve einer envisco-Abschirmfolie



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