Ortsfeste Sendantennen müssen die strengen Grenzwerte der Schweizerischen Verordnung zum Schutz vor Nichtionisierenden Strahlen (NISV) einhalten. Für Wohnungen und andere „Orte empfindlicher Nutzungen“ gelten Anlagegrenzwerte im Bereich von 5 Volt pro Meter (einem Zehntel der EU-Limiten). Immissionen unterhalb der Anlagegrenzwerte sind nach dem Stand des Wissens objektiv unschädlich.
Zu starke Abschirmung gegen Mobilfunksignale ist kontraproduktiv: Beim Mobiltelefonieren wird die Belastung dadurch markant erhöht, da das Handy die Abschirmwirkung wahrnimmt und entsprechen stärker sendet. Unsere massgeschneiderten Abschirmungen dämpfen die Funksignale gerade stark genug, um den Schutz auch empfindlicher Hausbewohner zu gewährleisten ohne den Mobilfunkverkehr zu beeinträchtigen. |
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In Massarbeit verlegte Abschirmfolie im
Dachstock eines Wohnhauses. |